Naturheilpraxis
Es kommt das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zur Anwendung.
Das Honorar ist unmittelbar fällig und gerne sofort vor Ort in bar oder mittels Kartenzahlung zu begleichen. Die Rechnung/Quittung wird sofort ausgestellt.
Behandlungsdauer und Kosten:
Je nach Therapieform und Zeitaufwand:
1 Std = € 80
1/2 Std = € 40
Reconnective Healing®:
€ 80, ca 1 Std
The Reconnection®:
€ 333 (international festgelegt),
an zwei aufeinander folgenden Tagen
Trust Technique
Modul I: Grundbausteine legen: Verbindung zwischen Mensch und Tier, Achtsamkeit
Dauer: ca. 1 1/2 -2 Stunden
Kosten: 150 € + Fahrkostenpauschale (1,50€ pro Entfernungskilometer) inklusive 2 Nachsorge-Gespräche innerhalb 2 Wochen.
Module II: Lösungen finden, Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Kosten: 80€ / Std. + Fahrkostenpauschale
Voraussetzung: Module I
Tipp: Ich kann mehrere "Module I"- Termine pro Tag an einem Veranstaltungsort (Stall) anbieten, das reduziert die Kosten ;-), bitte kontaktiert mich bei Interesse!
Geomantie/
Hausheilung
Je nach Objektgröße
ca. 80 € / Stunde + Fahrkostenpauschale (1,50 € pro Entfernungskilometer bei Entfernungen > 10 km)
Lachyoga
Workshop
1,5-2 Stunden, €30
Lachtreff
ca. 45 min,
€ 0, wenn der Workshop vorab besucht wurde
€ 0, Spende möglich
Seminare außerhalb:
Ich bitte um Kontaktaufnahme, die Kosten variieren nach je nach Länge, Anliegen und Entfernung.
Termine absagen
Liebe Patienten, unser aller Zeit ist kostbar. Manchmal kommt jedoch leider etwas dazwischen, dafür habe ich Verständnis, bitte in diesem Fall jedoch freundlichst um rechtzeitige Absage, damit entstandene Lücken auch wieder gefüllt werden können.
Abrechnungsverfahren
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informiert ihr euch bitte bei eurer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen und privat zusatzversicherte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Achtung: Es gibt eine Änderung der Landes-Beihilfestelle SH. Der Haushaltsplan der Landesregierung trat im Februar 2025 in Kraft und sieht u.a. vor, dass Heilpraktikerleistungen durch die Landesbeihilfe nicht mehr erstattet werden. Über diesen Sachverhalt wurden seitens der Beihilfekassen nur die aktiven Beamten informiert, er gilt jedoch auch für Beamte in Ruhestand.